Sachverständigenbüro Bergmann

Sachverständigenbüro

Dipl.-Kffr. / Dipl.-Wirt.-Ing.(FH) Steffi Bergmann

Dipl.-Kffr. / Dipl.-Wirt.-Ing.(FH) Steffi Bergmann

Von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Sachverständigenbüro Dipl.-Kffr. / Dipl.-Wirt.-Ing.(FH) Steffi Bergmann - Leistungen - Unbebaute Grundstücke
LEISTUNGEN

Ich erstelle Verkehrswertgutachten für

Unbebaute Grundstücke

Sachverständigenbüro Dipl.-Kffr. / Dipl.-Wirt.-Ing.(FH) Steffi Bergmann - Leistungen - Bebaute Grundstücke & grundstücksgleiche Rechte
LEISTUNGEN

Ich erstelle Verkehrswertgutachten für

Bebaute Grundstücke & grundstücksgleiche Rechte

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
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  • Sonder- und Spezialimmobilien
Sachverständigenbüro Dipl.-Kffr. / Dipl.-Wirt.-Ing.(FH) Steffi Bergmann - Leistungen - Rechte und Belastungen an Grundstücken
LEISTUNGEN

Ich erstelle Verkehrswertgutachten für

Rechte und Belastungen an Grundstücken

Sachverständigenbüro Dipl.-Kffr. / Dipl.-Wirt.-Ing.(FH) Steffi Bergmann - Leistungen - Sonstige Leistungen
LEISTUNGEN

Sonstige Leistungen

Berufliche Entwicklung
Bewertungsanlässe
Auftraggeber
Willkommen beim Sachverständigenbüro Bergmann

Dipl.-Kffr. / Dipl.-Wirt.-Ing.(FH) Steffi Bergmann

Ich heiße Sie auf meiner Internetseite herzlich willkommen.

Seit über 20 Jahren bin ich als Immobiliensachverständige mit der Ermittlung von Verkehrswerten (Marktwerten) und Erstellung von Gutachten beschäftigt. In diesem Zeitraum wurden zahlreiche Objekte besichtigt, bewertet und in Form von Gutachten dokumentiert.

Als von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erstelle ich für Sie fachkundige, nachvollziehbare und objektive Verkehrswertgutachten.

Eine eindeutige Definition des Begriffs des „Sachverständigen“ oder ein Berufsgesetz für Sachverständige existieren bis heute nicht. Für die Tätigkeit als Sachverständiger braucht es keiner behördlichen Zulassung und auch keinen Fachkundenachweis.

Demzufolge sollten die Auftraggeber darauf achten, einen Fachmann auszuwählen, der sich durch besondere und überdurchschnittliche Sachkunde auszeichnet. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind Experten, die für ein bestimmtes Sachgebiet durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts bestellt und vereidigt wurden. Nur wer das Bestellungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat, darf diese Bezeichnung „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ führen und sich mit Sachverständigenausweis und Rundstempel entsprechend legitimieren.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige genießen in der Öffentlichkeit aufgrund amtlicher Überprüfung bezüglich besonderer Sachkunde und persönlicher Integrität ein höheres Ansehen.

Nach § 36 GewO verpflichtet die Vereidigung durch die Bestellungskörperschaft die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, dass sie ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und ihre Gutachten entsprechend erstatten.

Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen zu ihrem Sachgebiet besonders fachkompetent, glaubhaft und objektiv sind.

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wird die Sachkunde von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt alle 5 Jahre geprüft. Zudem bin ich zur stetigen Weiterbildung verpflichtet. Ich beteilige mich regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen und Seminaren, um den Anforderungen der Verkehrswertermittlung und den sich verändernden Marktgegebenheiten gerecht zu werden. Hierzu zählt auch der regelmäßige Erfahrungsaustausch im Kollegenkreis und die Mitgliedschaft im Verband der Bausachverständigen des Landes Sachsen-Anhalt.

Die beauftragten Gutachten werden von mir in persönlicher Aufgabenerfüllung nach bestem Wissen und Gewissen erstattet. Gutachten und entsprechende Aufzeichnungen sowie Dokumentationen werden für mindestens 10 Jahre aufbewahrt.

Bezüglich der Haftung unterliege ich den Bestimmungen des BGB und verfüge zudem über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Alle im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit gesammelten Erkenntnisse unterliegen der Schweigepflicht und dienen nicht zur eigenen Verwertung oder Weitergabe an Dritte.

Ich bin im Sachverständigen-Verzeichnis der IHK und der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt eingetragen.

Mitgliedschaften

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Verband der Bausachverständigen des Landes Sachsen-Anhalt e. V. (VB LSA)

Verband der Bausachverständigen des Landes Sachsen-Anhalt e. V. (VB LSA)